Berlin
– Wie die Kassenärztliche Vereinigung der Handwerksbetriebe (KVdH) heute in
einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wird die unter
ihren Mitgliedern weit verbreitete Verrichtung des
Stuhlgangs auf den Toiletten der Kunden als Berufskrankheit
anerkannt.
Die
Betroffenen haben nunmehr die Möglichkeit, kostenlos
medizinische Hilfe oder spezielle Trainingsprogramme in Anspruch zu
nehmen, auf Antrag kann auch die frühzeitige Verrentung oder Berufsunfähigkeit geprüft
werden. Entsprechende Formulare hält die KVdH auf ihrer
Homepage bereit.
"Entschuldigung, darf ich mal kurz ihre
Toilette benutzen?"
Vorausgegangen war
allerdings ein jahrelanger Streit zwischen Fachleuten und Experten.
Einigkeit herrschte bislang nur darüber, dass praktisch jeder
Handwerker während seiner Arbeitszeit auf der Toilette des Kunden
seine Notdurft verrichtet. Meistens geschah dies noch vor Verrichtung der
eigentlichen Arbeit und unmittelbar vor Dienstbeginn. Umstritten
waren jedoch die Gründe für dieses ausschließlich den Handwerksstand
befallende Problem. Zum einen wurde vermutet, dass eine Ursache der oftmals vor
Arbeitsbeginn konsumierte Kaffee sein könnte, der, weil zumeist in nur ungenügender
Qualität an Tankstellen oder in besonders schlimmen Fällen auch an Automaten an
Bahnhöfen konsumiert, den Drang zum stuhlen fördert oder überhaupt erst
verursacht. Gemutmaßt wurde aber auch,
dass wegen der besonders frühen Arbeitszeiten Handwerker generell
morgens in Eile sind
und von daher auf jegliche Form
der Morgentoilette verzichten. Langzeitstudien haben aber weder die
eine, noch die andere Theorie abschließend beweisen können.
Ekel bei den Kunden - Darmerkrankungen bei den Handwerkern
Abhilferelevant ist das Koten beim Kunden aus zweierlei
Gründen. Zum einen überfällt
die Zurverfügungstellenden regelmäßig Übergebühr starker Ekel,
wenn sie nach der Notdurft des Handwerkers, die eigene Toilette
benutzen müssen. Empirisch belegt ist, dass zwischen 40 – 60 %
aller Betroffenen sich dabei übergeben müssen. Es
sind aber auch Fälle belegt, in denen Toiletten von den
Betroffenen überhaupt nicht mehr genutzt werden
konnten, ausgewechselt oder renoviert werden mussten. Eben diese
tatsächlich erlebte Reaktion, oder die erwartete Imagination, schlägt
sich dann bei den Handwerkern, sei es aus Scham oder Unwissenheit, auf die
Funktionstüchtigkeit des Darmtraktes durch, Verstopfungen, aber auch Durchfall
und Verschlüsse des Darmes sind die Folge. Mit der nun erfolgten
Zuordnung zu den berufsspezifischen Erkrankungen können derartige
Folgeerscheinungen, sei es durch präventive Schulungen oder
nachgelagerte Rehabilitationsmaßnahmen, adäquat bekämpft werden.