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#metoo - Immer mehr erfolgreiche Schauspielerinnen die freiwillig mit Filmproduzenten geschlafen haben, spenden 1 % ihre Gage an Frauen, die derartige Angebote abgelehnt haben

Freitag, 26. Januar 2018


Kassenärztliche Vereinigung der Handwerksbetriebe erkennt Verrichtung des Stuhlgangs auf Toiletten von Kunden als Berufskrankheit an





Berlin – Wie die Kassenärztliche Vereinigung der Handwerksbetriebe (KVdH) heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wird die unter ihren Mitgliedern weit verbreitete Verrichtung des Stuhlgangs auf den Toiletten der Kunden als Berufskrankheit anerkannt.  

Die Betroffenen haben nunmehr die Möglichkeit, kostenlos medizinische Hilfe oder spezielle Trainingsprogramme in Anspruch zu nehmen, auf Antrag kann auch die frühzeitige Verrentung oder Berufsunfähigkeit geprüft werden.  Entsprechende Formulare hält die KVdH auf ihrer Homepage bereit.   

"Entschuldigung, darf ich mal kurz ihre Toilette benutzen?" 


Vorausgegangen war allerdings ein jahrelanger Streit zwischen Fachleuten und Experten. Einigkeit herrschte bislang nur darüber, dass praktisch jeder Handwerker während seiner Arbeitszeit auf der Toilette des Kunden seine Notdurft verrichtet. Meistens geschah dies noch vor Verrichtung der eigentlichen Arbeit und unmittelbar vor Dienstbeginn. Umstritten waren jedoch die Gründe für dieses ausschließlich den Handwerksstand befallende Problem. Zum einen wurde vermutet, dass eine Ursache der oftmals vor Arbeitsbeginn konsumierte Kaffee sein könnte, der, weil zumeist in nur ungenügender Qualität an Tankstellen oder in besonders schlimmen Fällen auch an Automaten an Bahnhöfen konsumiert, den Drang zum stuhlen fördert oder überhaupt erst verursacht. Gemutmaßt wurde aber auch, dass wegen der besonders frühen Arbeitszeiten Handwerker generell morgens in Eile sind und von daher auf jegliche Form der Morgentoilette verzichten. Langzeitstudien haben aber weder die eine, noch die andere Theorie abschließend beweisen können.  

Ekel bei den Kunden - Darmerkrankungen bei den Handwerkern  


Abhilferelevant ist das Koten beim Kunden aus zweierlei Gründen. Zum einen überfällt die Zurverfügungstellenden regelmäßig Übergebühr starker Ekel, wenn sie nach der Notdurft des Handwerkers, die eigene Toilette benutzen müssen. Empirisch belegt ist, dass zwischen 40 – 60 % aller Betroffenen sich dabei übergeben müssen. Es sind aber auch Fälle belegt, in denen Toiletten von den Betroffenen überhaupt nicht mehr genutzt werden konnten, ausgewechselt oder renoviert werden mussten. Eben diese tatsächlich erlebte Reaktion, oder die erwartete Imagination, schlägt sich dann bei den Handwerkern, sei es aus Scham oder Unwissenheit, auf die Funktionstüchtigkeit des Darmtraktes durch, Verstopfungen, aber auch Durchfall und Verschlüsse des Darmes sind die Folge. Mit der nun erfolgten Zuordnung zu den berufsspezifischen Erkrankungen können derartige Folgeerscheinungen, sei es durch präventive Schulungen oder nachgelagerte Rehabilitationsmaßnahmen, adäquat bekämpft werden.  




Kaffeeatem

Dienstag, 23. Januar 2018



Wohnst in müden Mündern, 
morgens, 
in der Bahn, 
nussig, säuerlich und leere Mägen.



Der ganze Tag, versaut!

Dienstag, 16. Januar 2018


Rassismus-Skandal um Affen-Pullover weitet sich aus! H&M legt wirres Hass-Gutachten vor, dass sogar direkte Abstammung des Menschen vom Affen beweisen soll!

Donnerstag, 11. Januar 2018






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