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Öffentlich abgelegte Pfandflaschen können unter Umständen als abzugsfähige Sonderausgabe steuersenkend geltend gemacht werden

Sonntag, 26. März 2017



München: Der Bundesfinanzhof hat den jahrelangen Streit um die steuerliche Abzugsfähigkeit von in der Öffentlichkeit abgelegten Pfandflaschen abschließend geklärt. Demnach können vor Müllcontainern oder sichtbar im öffentlichen Raum abgestellte Pfandflaschen dann als steuerlich abzugsfähige Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn der Spendenempfänger den Nachweis einer Gemeinnützigkeit erbracht hat und dem Spender eine Quittung über die tatsächliche Einlösung der Pfandware überlässt (Bundesfinanzhof Urteil vom 24.3.2017 III RR 218/14).

Geklagt hatte ein Berliner Rentner, dem durch das für ihn zuständige Finanzamt die als Sonderausgabe geltend gemachten und gespendeten Pfandflaschen nicht gem. § 10b EStG angerechnet wurden. Auch das nachgeschaltete Finanzgericht Berlin-Brandenburg teilte diese Auffassung in seinem abweisenden Urteil (Az. 7 VV 100678/11).

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Spender vorgetragen, dass er den „vereinfachten Nachweis“ für Spenden unter 200 Euro nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV bereits durch Einreichen von Kaufbelegen der Pfandflaschen und Vorlage von Lichtbildern des hinterlegten Pfandgutes erbracht hat. Das genügte dem Finanzamt nicht und verweigerte eine Anrechnung der streitigen 0,08 € gem. § 10b EStG, da der Spender bereits nicht nachweisen konnte, dass das Pfandgut tatsächlich von einer gemeinnützigen Organisation nach § 52 Abgabenordnung (AO) verwertet wurde. Innerhalb des Verfahrens vor dem Finanzgericht konnte der Spender dann zwar nachträglich glaubhaft vortragen, dass sich in seinem Wohngebiet mehrere Personen aufhielten, die den Lebensunterhalt vorwiegend durch das Sammeln von Pfandflaschen erwirtschafteten. Das Gericht ließ die Frage über die Gemeinnützigkeit der Sammler aber unbeantwortet und entschied, dass eine steuerbegünstigende Anrechnung „in jedem Fall an dem Nachweis der tatsächlichen geldwerten Verwertung des Pfandgutes scheitern muss“.  Dieser Rechtsauffassung folgte auch der Bundesfinanzhof, stellte aber auch ergänzend klar, dass eine steuerliche Anerkennung bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen zu erfolgen hat. 

Dazu: „Schließen sich nämlich mindestens 3 geschäftsfähige Personen zusammen und gründen einen Verein nach § 52 AO, dessen Zulässigkeit auch davon abhängt, dass das Einkommen der jeweiligen Mitglieder aus dem Sammeln und Verwerten von Pfandgut nicht geschäftsmäßig erfolgt und das daraus erzielte Einkommen den aktuellen Sozialhilfesatz nicht übersteigt, und lässt sich der Verein vor Aufnahme der Tätigkeit eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt ausstellen, kann der Spender, sofern er das Pfandgut sichtbar und nicht in der Absicht der dauerhaften Zerstörung öffentlich hinterlegt, sich von dem Verein, der das Pfandgut im Nachgang und unter Wahrung der Vereinssatzung einsammelt, nach der Verwertung des Pfandgutes sowie der geldwerten Auskehrung in einer ausgewiesenen Stelle, einen Beleg der Quittung ausstellen lassen, wobei eine unterschriebene und mit Stempel versehende Kopie des Vereins ausreichend ist, und dann durch Vorlage des Beleges unter Einhaltung des Verfahrensweges den Anforderungen des Gesetzgebers für einen vereinfachten Nachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV genügt.“


Praxistipp: Spendern ist daher zu empfehlen, bei Abgabe der Spende dem Pfandgut eine formularmäßig vorgefertigte Erklärung beizufügen, die vom Sammler auszufüllen und idealerweise im hinterlegten und frankiertem Rückumschlag an den Spender versandt wird.



Poczta

Dienstag, 21. März 2017


2017. Im Westen von Berlin.

Frühe Abendstunde. Ein bürgerliches Wohnhaus. Ein Mann in schlechter Kleidung steht vor einer Wohnungstür. Er klingelt. Eine Frau öffnet die Tür.


Die Frau  Ja, Bitte?

Der Mann (harter slawischer Akzent, stammelt)  Frau.. Äh... Bitte... Äh... Poczta!

Die Frau  Was?

Der Mann (versucht zu lächeln, verkrampft)  Äh... Frau... Bittschön... Poczta!

Die Frau  Was wollen Sie von mir? 

Der Mann kramt aus seiner Brusttasche einen zerknitterten Brief heraus, gibt ihn der Frau.Sie liest. 

Die Frau  Ach, Sie sind von der Post?

Der Mann (erleichtert)  Da, Da, Poczta!

Die Frau (freundlich, redet sehr langsam und betont)  DAS... BIN... ICH... NICHT...! NICHT... MEIN... NAME...! OBEN...!(zeigt mit dem Finger zur Decke des Treppenhauses) GANZ... OBEN...! DA... KLINGELN...!

Der Mann schaut erwartungsvoll. Stille.

Die Frau  Speak English?

Der Mann (lächelt gezwungen)  No, No! Äh.. Poczta!

Die Frau  Tut mir leid! (macht eine entschuldigende Geste und schließt die Tür)


Der Mann verharrt einige Momente vor der Tür. Er schiebt den Brief unter der Wohnungstür durch.  Poczta!




Ich bin Radfahrer und ich hasse und ich werde gehasst

Mittwoch, 15. März 2017


In der letzten Zeit wurde immer wieder über das grundlegende Zerwürfnis zwischen Radfahrern und Autofahrern geschrieben und berichtet und dass die einen zu schützen und die anderen zu disziplinieren seien und man sich nicht selten nach dem Leben trachtet und die Beteiligten am besten getrennt werden sollten, so wie man es mit rivalisierenden Fußballfans schon seit Jahren vor den Eingangstoren der Stadien macht, unversöhnlich und entschlossen. Wenig untersucht ist jedoch der Hass unter den Radfahrern, die doch in der öffentlichen Diskussion als moralisch wertiger und liebenswürdiger dargestellt sind, stets Opfer, grün, urban, hip, zerquetscht und verreckend, unter stinkenden Autoreifen und vollgepissten Stoßstangen. Radfahrer sind aber keine homogene Gruppe. Tatsächlich sind die Unterschiede zu groß, die Interessen konträr, die Fahrweisen, das Aussehen, die angesteuerten Ziele, unvereinbar. Eine Straße nur für Radfahrer, bliebe eine Straße voller Hass.

Ich selbst hasse auch. Besonders die Radfahrer mit grellen Warnwesten, blinkenden Helmen auf den Köpfen und unzählige Lichterketten am Körper, die ihre Sattel auf abnorme Höhen gestellt haben, weil man das im Fachgeschäft so erklärt bekommen hat und vor Ort mit einem Laser ausgemessen wurde, die für ihre Räder tausende Euro ausgeben, und die in einer Bank oder als Architekten arbeiten, immer gehetzt, nie Zeit haben, auf der Arbeit prallen, dass sie mit dem Rad schneller als mit dem Auto sind und ihre Kollegen damit nerven und denen ich dann im Weg bin, auf deren einstudierten Wegen und Fahrtzeiten, wenn sie dann abbremsen müssen, und trotzdem viel zu dicht an mir vorbeifahren und warnend viel zu laut klingeln.

Ich hasse Radfahrer, die klapperdürr oder spindeldünn auf Hipster-Rädern rumeiern, Mädchen auf riesigen alten Rennrädern, mit  viel zu kurzen Beinen und Lenkern, nie Licht an haben, die keinem Hindernis ausweichen können, sich auf Englisch entschuldigen, nach der Kollision, die fahrenden Schrotthaufen, die mir im Weg sind, entgegen kommen und manchmal auf dem Rad sogar telefonieren.

Ich hasse auch Alte und Kinder auf Rädern, weil man bei denen immer bremsbereit sein muss oder Radfahrer, die das Radfahren als Sport betreiben und man sich dann immer so sehr erschreckt, wenn sie ganz plötzlich an einem vorbeirasen. Alle hasse ich. Und sie mich.

Und wenn ich Auto fahre, hasse ich und werde gehasst. Ich hasse Fußgänger, wenn sie im Weg stehen und werde selbst dafür gehasst. Der Busfahrer hasst mich, wenn ich nicht passend zahle. Ich hasse ihn, wenn er zu spät kommt. Hass gehört in den Nahverkehr. Der Krieg gehört zur Straße. Es gibt keine Versöhnung. Alle sind Täter. Sprecht nicht in meinem Namen.



Kätzchen`s Botschaft





Die Kälte fort auf weichen Pfoten,

Warmes Grau entzweit die toten Knoten,

Fräulein taumeln trunken durch der Weiden Luft,


Frühjahr verbreitet Penissehnsucht.






Bis zu 30 % Frühwählerrabatt! Deutsche Touristen sollen mit Preisnachlässen und Gratis-Wahlberechtigungen in die Türkei gelockt werden

Montag, 13. März 2017


Verwirrte Einzeltäter statt gezielte Terrorakte - ISIS verlangt von Attentätern ab sofort die Vorlage von Gesundheitsbescheinigungen



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