Streik der Lufthansa-Piloten – Um diese Forderungen wird noch gestritten

Donnerstag, 24. November 2016


Stewardessen


Seit Jahren fordern die Piloten die Absenkung des Mindestalters für die Anstellung von Flugbegleiterinnen auf das Alter von 15 Jahren sowie die Einführung einer Altershöchstgrenze von 29 Jahren. Aktuell müssen zukünftige Stewardessen für einen Einsatz im Flugzeug mindestens 18 und nicht älter als 49 Jahre sein. Inakzeptabel und eine Zumutung für einen Großteil der Piloten. Die Fluglinien zeigen sich aber verhandlungsbereit. Innerhalb der Schlichtungsrunden wurde bereits ein Angebot zur Einführung eines Mindestalters von 16 Jahren vorgelegt. Außerdem könnte die Altersgrenze für Stewardessen auf 39 Jahre begrenzt und auf den auch innerhalb der Fluglinien umstrittenen Einsatz von Stewards gänzlich verzichtet werden.

Die Gewerkschaft Cockpit prüft das Angebot derzeit und lässt seine Mitglieder abstimmen. Eine Einigung gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Promillegrenze


Problematischer zeigen sich die Verhandlungen zur aktuellen Promillegrenze von 1,0  im Dienst. Für viele Piloten sei es schlicht unmöglich, aufgrund der vielen Partys und Saufgelage, am nächsten Morgen nüchtern zur Arbeit zu erscheinen. Derzeit haben die Piloten ab einer Flugzeit von 6 Stunden eine vertraglich geregelte Ruhezeit von 24 Stunden. Umfragen haben ergeben, dass mindestens die Hälfte der bezahlten Freizeit in Bordellen, Diskotheken und Nachtklubs verbracht wird. Wegen des langsamen Alkoholabbaus im Körper schaffen es aber die wenigsten Piloten zum Dienstantritt unterhalb der magischen 1,0 ‰ Grenze zu erscheinen. Da regelmäßig auch auf den Flügen der ein oder andere „Kurze“ konsumiert wird, liegt die Mehrheit der Piloten überhalb der von den Fluglinien diktierten Alkoholgrenze. Die Piloten fordern daher eine Heraufsetzung des Promillewert auf den Wert von 1,5  sowie die Aussetzung der als Schikane empfunden Alkoholkontrollen am Flughafen.

Hinsichtlich dieses Streitpunkt sind wohl noch einige zähe Verhandlungsrunden zu erwarten. Zwar zeigen sich die Fluglinien zum Verzicht auf Alkoholkontrollen bereit, wollen aber wegen rechtlicher Bedenken auf eine Promillegrenze von 1,2 ‰ nicht verzichten.

Unterhalt


Laut einer Fachstudie haben Flugkapitäne, die regelmäßig internationale Routen bedienen, während ihrer Anstellungszeit durchschnittlich 25 außereheliche Kinder mit ebenso vielen Partnern gezeugt. Die Airlines haben laut Tarifvertrag bislang die Verpflichtung übernommen, auf Antrag, aber höchstens die Hälfte, der entstandenen Unterhaltskosten zu tragen. Zu wenig finden die Piloten. Durch die Gewerkschaft wird daher eine vollständige Kostenübernahme für die Unterhaltszahlungen außerehelich gezeugter Kinder gefordert.

Wegen des kaum kalkulierbaren Kostenrisikos zeigen sich die Fluggesellschaften bislang wenig begeistert. Möglicherweise könnte eine Einigung dergestalt erfolgen, dass der Unterhalt nur für solchen Nachwuchs vollständig übernommen wird, der nachweisbar unmittelbar am Reisezielort des vom Piloten gesteuerten Flugzeugs und innerhalb einer Karenzzeit von 18 Stunden nach Landung gezeugt wurde. Sofern die Piloten außerhalb des Stadtradius des Zielflughafens unterhaltspflichtige Kinder gezeugt haben, sollten diese von den Piloten selbst getragen werden. Auch hier scheint eine Einigung erst nach weiteren Nachverhandlungen möglich.





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