Befragung unter Rechtsanwälten der Nebenkläger im NSU- Prozess – Fast alle sind mit dem Verlauf zufrieden

Montag, 29. August 2016





Raupenschlag hat in der Sommerpause eine Umfrage unter den 66 Anwälten der Nebenklage im NSU- Prozess gestartet und die Angaben der Beteiligten statistisch ausgewertet.  Das sind die Ergebnisse nach Auswertung der erhaltenden Rückantworten zum Zeitpunkt von Verhandlungstag 305:


(Angaben sind Durchschnittswerte)



Höhe der geltend gemachten Schadensersatzforderungen:

50.000 €

Tatsächlich erwartete Höhe der Entschädigung bei Verurteilung:

5.000 €

Erwartete Höhe der tatsächlichen Auszahlung der Entschädigung bei Verurteilung der Angeklagten:

0 €

Bislang gegenüber der Staatskasse abgerechnete Vorschüsse:

300.000 €


Prozentsatz der Anwälte, die für die Annahme des Mandates den Nebenklägern eine Provision gezahlt haben:

30 %

Durchschnittliche Höhe der gezahlten Provision:

5.000 €


Anwälte die sich im Gerichtsverfahren zu Wort gemeldet haben (ausgenommen Anträge zu Sitzungspausen, Abrechnungsfragen und Zigarettenpausen):

15


Anzahl der Besprechungen mit den Mandanten:

1,1


Durchschnittliche Höhe der abgerechneten Nebenkosten (Kopien, Fahrtkosten usw.):


40.000 €


Geschätzter Prozentsatz der tatsächlich gelesenen Prozessakten:

0,1 %


Verhandlungstage an dem man persönlich im Gericht vor Ort war:

45


Prozentsatz der Anwälte, die das in den Prozessakten befindliche Foto- und Videomaterial gezielt nach Nacktbildern der Angeklagten durchsucht haben:

70 %


Prozentsatz der Anwälte, die in einem Berufungsverfahren ihren Mandanten wieder zur Verfügung stehen:

100 %


Prozentsatz der Anwälte, die ihren Mandanten die Einlegung einer Berufung empfehlen:

100 %


Prozentsatz der Anwälte, die bei Veröffentlichung der Umfrage dem Verfasser eine kostenpflichtige Unterlassungsklage zustellen lassen würden:

100 % 




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