Raupenschlag
hat in der Sommerpause eine Umfrage unter den 66 Anwälten der Nebenklage im NSU-
Prozess gestartet und die Angaben der Beteiligten statistisch
ausgewertet. Das sind die Ergebnisse
nach Auswertung der erhaltenden Rückantworten zum Zeitpunkt von Verhandlungstag 305:
(Angaben sind Durchschnittswerte)
Höhe der geltend gemachten
Schadensersatzforderungen:
50.000
€
Tatsächlich erwartete Höhe der
Entschädigung bei Verurteilung:
5.000
€
Erwartete Höhe der tatsächlichen Auszahlung der Entschädigung bei Verurteilung der Angeklagten:
0 €
Bislang gegenüber der Staatskasse
abgerechnete Vorschüsse:
300.000
€
Prozentsatz der Anwälte, die für die Annahme des
Mandates den Nebenklägern eine Provision gezahlt haben:
30 %
Durchschnittliche Höhe der gezahlten
Provision:
5.000
€
Anwälte die sich im Gerichtsverfahren zu
Wort gemeldet haben (ausgenommen Anträge zu Sitzungspausen, Abrechnungsfragen
und Zigarettenpausen):
15
Anzahl der Besprechungen mit den Mandanten:
1,1
Durchschnittliche Höhe der abgerechneten Nebenkosten
(Kopien, Fahrtkosten usw.):
40.000
€
Geschätzter Prozentsatz der tatsächlich
gelesenen Prozessakten:
0,1 %
Verhandlungstage an dem man persönlich im
Gericht vor Ort war:
45
Prozentsatz der Anwälte, die das in den
Prozessakten befindliche Foto- und Videomaterial gezielt nach Nacktbildern der
Angeklagten durchsucht haben:
70 %
Prozentsatz der Anwälte, die in einem
Berufungsverfahren ihren Mandanten wieder zur Verfügung stehen:
100
%
Prozentsatz der Anwälte, die ihren
Mandanten die Einlegung einer Berufung empfehlen:
100
%
Prozentsatz der Anwälte, die bei Veröffentlichung der Umfrage dem Verfasser eine kostenpflichtige Unterlassungsklage zustellen lassen würden:
100 %