Vergewaltigungsopfer unverpixelt abgelichtet – Bild-Zeitung droht Millionen-Klage aus den USA

Dienstag, 29. September 2015

Neillsville (USA) - Farmarbeiter Gideon S. ist auf Arbeit. Gideon S. will Sex. Um jeden Preis. Und er nimmt sich das wehrloseste Geschöpf, das er in seiner unmittelbaren Umgebung finden kann. Eine Minute soll der barbarische Akt gedauert haben. Dann erst lässt er erschöpft und befriedigt von seinem hilflosen Opfer ab, dass seine Sprache nicht spricht, dessen "Nein, ich will das nicht" unverstanden bleibt und geschändet zurückbleibt. Hätte der Chef von Gideon S. nicht durch Zufall die Tat beobachtet, wäre es wohl nie zu einer Anzeige gekommen.

Aber wäre das Verbrechen an sich nicht schon schlimm genug, hat die Bild-Zeitung in seiner Onlineausgabe ausführlich über den Fall berichtet und das Opfer entgegen aller presserechtlichen, moralischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen, unverpixelt und für jedermann erkenntlich abgelichtet. Und wie immer in derartigen Fällen, wurde das gebeutelte Opfer ein zweites Mal gestraft, diesmal durch den Voyeurismus und die Sensationslust der Medien, den Trittbrettfahrern und Gaffern und denen, die Lust dabei empfinden, sich an den einstmals unschuldigen Gesichtern der heute Gequälten zu ergötzen.


Von der Bild-Zeitung vorgeführt und hier aus Respekt vor dem Opfer unkenntlich gemacht - Das Vergewaltigungsopfer "Der Esel"

Wie heute aber bekannt gegeben wurde, haben zahlreiche US-amerikanische Prominente eine herzergreifende Spendenaktion gestartet und dem traumatisierten Opfer, was eigentlich Musiker werden wollte, den derzeit besten Medienanwalt der Vereinigten Staaten, Jakob Bremer vermittelt. Ziel ist es die Bild-Zeitung auf Schadensersatz zu verklagen, wobei als Klageforderung das Aufwiegen in Gold mit dem Körpergewicht beabsichtigt ist. Zu den Unterstützern gehören unter anderen die bekannten Künstler Snoop Dogg, Cat Stevens und Courteney Cox.


Seitens der Bild-Zeitung sieht man der drohenden Klage aus den USA gelassen entgegen. Auf unsere Anfrage hin wurde mitgeteilt, dass in der bemängelten Berichterstattung ein Versäumnis zum Nachteil des Opfers nicht feststellbar ist, zumal im Gegenzug auch der vollständige Name und Wohnort des Täters mitgeteilt wurde und bereits aus diesem Grunde für ausreichend Gerechtigkeit gesorgt wurde.

Auto Post Signature