Neillsville
(USA) - Farmarbeiter Gideon S. ist auf Arbeit. Gideon S. will Sex. Um jeden
Preis. Und er nimmt sich das wehrloseste Geschöpf, das er in seiner
unmittelbaren Umgebung finden kann. Eine Minute soll der barbarische Akt
gedauert haben. Dann erst lässt er erschöpft und befriedigt von seinem
hilflosen Opfer ab, dass seine Sprache nicht spricht, dessen "Nein, ich will das nicht" unverstanden bleibt und geschändet
zurückbleibt. Hätte der Chef von Gideon S. nicht durch Zufall die Tat
beobachtet, wäre es wohl nie zu einer Anzeige gekommen.
Aber
wäre das Verbrechen an sich nicht schon schlimm genug, hat die Bild-Zeitung in
seiner Onlineausgabe ausführlich über den Fall berichtet und das Opfer entgegen
aller presserechtlichen, moralischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen,
unverpixelt und für jedermann erkenntlich abgelichtet. Und wie immer in
derartigen Fällen, wurde das gebeutelte Opfer ein zweites Mal gestraft, diesmal
durch den Voyeurismus und die Sensationslust der Medien, den Trittbrettfahrern
und Gaffern und denen, die Lust dabei empfinden, sich an den einstmals
unschuldigen Gesichtern der heute Gequälten zu ergötzen.
Von der Bild-Zeitung vorgeführt und hier aus Respekt vor dem Opfer unkenntlich gemacht - Das Vergewaltigungsopfer "Der Esel" |
Wie
heute aber bekannt gegeben wurde, haben zahlreiche US-amerikanische Prominente
eine herzergreifende Spendenaktion gestartet und dem traumatisierten Opfer, was
eigentlich Musiker werden wollte, den derzeit besten Medienanwalt der Vereinigten
Staaten, Jakob Bremer vermittelt. Ziel ist es die Bild-Zeitung auf
Schadensersatz zu verklagen, wobei als Klageforderung das Aufwiegen in Gold mit
dem Körpergewicht beabsichtigt ist. Zu den Unterstützern gehören
unter anderen die bekannten Künstler Snoop Dogg, Cat Stevens und Courteney Cox.
Seitens
der Bild-Zeitung sieht man der drohenden Klage aus den USA gelassen entgegen.
Auf unsere Anfrage hin wurde mitgeteilt, dass in der bemängelten
Berichterstattung ein Versäumnis zum Nachteil des Opfers nicht feststellbar ist,
zumal im Gegenzug auch der vollständige Name und Wohnort des Täters mitgeteilt
wurde und bereits aus diesem Grunde für ausreichend Gerechtigkeit gesorgt
wurde.