Stewardessen
Seit Jahren fordern die Piloten die
Absenkung des Mindestalters für die Anstellung von Flugbegleiterinnen auf das
Alter von 15 Jahren sowie die Einführung einer Altershöchstgrenze von 29 Jahren.
Aktuell müssen zukünftige Stewardessen für einen Einsatz im Flugzeug mindestens
18 und nicht älter als 49 Jahre sein. Inakzeptabel und eine Zumutung für
einen Großteil der Piloten. Die Fluglinien zeigen sich aber verhandlungsbereit.
Innerhalb der Schlichtungsrunden wurde bereits ein Angebot zur Einführung eines
Mindestalters von 16 Jahren vorgelegt. Außerdem könnte die Altersgrenze für
Stewardessen auf 39 Jahre begrenzt und auf den auch innerhalb der Fluglinien
umstrittenen Einsatz von Stewards gänzlich verzichtet werden.
Die Gewerkschaft Cockpit prüft das Angebot
derzeit und lässt seine Mitglieder abstimmen. Eine Einigung gilt aber als sehr
wahrscheinlich.
Promillegrenze
Problematischer zeigen sich die
Verhandlungen zur aktuellen Promillegrenze von 1,0 ‰ im Dienst. Für viele Piloten
sei es schlicht unmöglich, aufgrund der vielen Partys und Saufgelage, am
nächsten Morgen nüchtern zur Arbeit zu erscheinen. Derzeit haben die Piloten ab einer Flugzeit von 6 Stunden eine vertraglich geregelte Ruhezeit von 24 Stunden.
Umfragen haben ergeben, dass mindestens die Hälfte der bezahlten Freizeit in
Bordellen, Diskotheken und Nachtklubs verbracht wird. Wegen des langsamen
Alkoholabbaus im Körper schaffen es aber die wenigsten Piloten zum
Dienstantritt unterhalb der magischen 1,0 ‰ Grenze zu erscheinen. Da
regelmäßig auch auf den Flügen der ein oder andere „Kurze“ konsumiert wird,
liegt die Mehrheit der Piloten überhalb der von den Fluglinien diktierten
Alkoholgrenze. Die Piloten fordern daher eine Heraufsetzung des Promillewert
auf den Wert von 1,5 ‰ sowie die Aussetzung der als Schikane empfunden
Alkoholkontrollen am Flughafen.
Hinsichtlich dieses Streitpunkt sind wohl
noch einige zähe Verhandlungsrunden zu erwarten. Zwar zeigen sich die
Fluglinien zum Verzicht auf Alkoholkontrollen bereit, wollen aber wegen
rechtlicher Bedenken auf eine Promillegrenze von 1,2 ‰ nicht verzichten.
Unterhalt
Laut einer Fachstudie haben Flugkapitäne,
die regelmäßig internationale Routen bedienen, während ihrer Anstellungszeit
durchschnittlich 25 außereheliche Kinder mit ebenso vielen Partnern gezeugt.
Die Airlines haben laut Tarifvertrag bislang die Verpflichtung übernommen, auf
Antrag, aber höchstens die Hälfte, der entstandenen Unterhaltskosten zu tragen.
Zu wenig finden die Piloten. Durch die Gewerkschaft wird daher eine
vollständige Kostenübernahme für die Unterhaltszahlungen außerehelich gezeugter
Kinder gefordert.
Wegen des kaum kalkulierbaren Kostenrisikos
zeigen sich die Fluggesellschaften bislang wenig begeistert. Möglicherweise könnte
eine Einigung dergestalt erfolgen, dass der Unterhalt nur für solchen Nachwuchs
vollständig übernommen wird, der nachweisbar unmittelbar am Reisezielort des
vom Piloten gesteuerten Flugzeugs und innerhalb einer Karenzzeit von 18 Stunden
nach Landung gezeugt wurde. Sofern die Piloten außerhalb des Stadtradius des
Zielflughafens unterhaltspflichtige Kinder gezeugt haben, sollten diese von den
Piloten selbst getragen werden. Auch hier scheint eine Einigung erst nach weiteren
Nachverhandlungen möglich.