Deutschland ist beliebt wie nie.
Neuesten Schätzungen zufolge wird die Bundesrepublik bis Ende 2016 circa 3
Millionen Einwanderer anziehen und dauerhaft aufnehmen. Neben der großen Freude,
ob der kulturellen Bereicherung, werden aber auch vermehrt kritische Stimmen laut. So
haben Experten des Statistischen Bundesamtes errechnet, dass aufgrund der
raschen Zuwanderung und damit einhergehenden Bevölkerungsexplosion ein
empirisches Ungleichgewicht entstehen könnte. Ein Kollaps des Renten- und
Sozialsystems ist, sofern eine Regulierung nicht stattfindet, sehr
wahrscheinlich.
Konjunkturprogramme zur Erhöhung
der Geburtenrate bereits eingestellt
Problematisch ist nämlich, dass
die bestehende Infrastruktur und der komplizierte Generationenvertrag einen
plötzlichen und rasanten Anstieg der Bevölkerungszahl gar nicht zulassen. Damit die Integration von Millionen Einwanderern dennoch gelingt, darf die bestehende Bevölkerung nicht weiter
wachsen. Dieser Umstand ist zwischen den Experten unstreitig. Diskutiert wird
aber, wie man ein weiteres Ansteigen der Bevölkerungszahlen begrenzen kann.
Ein-Kind-Politik oder Kopplung
der Geburtenrate
Nach Expertenmeinungen drängen
sich derzeit 2 Modelle zur Stabilisierung der Population auf. Zum einen wird
diskutiert, dass man in Deutschland die in China erfolgreich getestete
Beschränkung der Kinderzahl auf 1 Kind pro Familie einführt. Gebärfähige
Frauen, die bereits ein oder mehrere Kinder zur Welt gebracht haben, wären dann
verpflichtet dauerhafte Verhütungsmaßnahmen einzuleiten oder könnten sich kostenlos
sterilisieren lassen. Positiver Nebeneffekt der Ein-Kind-Politik wäre auch
die nachhaltige Regulierung von Wohnraum. So könnte von Gesetzes wegen die
Nutzung von mehr als 3 Zimmern pro Familie untersagt und bestehende
größere Wohneinheiten geteilt oder als Wohngemeinschaften genutzt werden.
Ein anderer Ansatz sieht vor,
dass man die Anzahl der neuen Geburten von der Höhe der Einwanderungszahlen
abhängig macht. So hat das Justizministerium bereits Gutachten in Auftrag gegeben,
auch späte Schwangerschaftsabbrüche, beispielsweise bis zum 8. Monat nach der Empfängnis,
zu erlauben und Abtreibungen unter Einsatz von Zwangsmitteln gegen den
Willen der Eltern durchführen zu lassen. Um Ungerechtigkeiten oder willkürliche
Entscheidungen zu vermeiden, könnten sog. „Schwangerschaftslotterien“ eingeführt
werden. Dazu müssten sich Familien mit Kinderwunsch bei dem für sie zuständigen
Bürgeramt registrieren lassen, dass dann per Losentscheid die freien
Kinderplätze zuteilt.
Härtefallregelungen sollen vereinfachte
Adoptionen ermöglichen
Beide Modelle sollen ausdrückliche
Regelungen für Härtefälle vorsehen. Stirb zum Beispiel in einer Familie ein Einzelkind
unter 3 Jahren oder hat einen gerichtlich festgestellten Grad der Behinderung
von 100, könnten vereinfachte Adoptionsregelungen greifen. Viele Zuwanderer geben
bei ihrer Registrierung nämlich an, unter 18 Jahre alt und elternlos zu sein.
Da diese dringend eine fürsorgliche und liebevolle Familie benötigen, könnte im
Schnellverfahren und auf Antrag eine rasche Freigabe zur Adoption erfolgen.