Bevölkerungsexplosion – Bundesregierung prüft Einführung der Ein-Kind-Politik und Kopplung der Geburtenrate an die Zuwanderung

Dienstag, 26. Januar 2016

Deutschland ist beliebt wie nie. Neuesten Schätzungen zufolge wird die Bundesrepublik bis Ende 2016 circa 3 Millionen Einwanderer anziehen und dauerhaft aufnehmen. Neben der großen Freude, ob der kulturellen Bereicherung, werden aber auch vermehrt kritische Stimmen laut. So haben Experten des Statistischen Bundesamtes errechnet, dass aufgrund der raschen Zuwanderung und damit einhergehenden Bevölkerungsexplosion ein empirisches Ungleichgewicht entstehen könnte. Ein Kollaps des Renten- und Sozialsystems ist, sofern eine Regulierung nicht stattfindet, sehr wahrscheinlich.

Konjunkturprogramme zur Erhöhung der Geburtenrate bereits eingestellt

Problematisch ist nämlich, dass die bestehende Infrastruktur und der komplizierte Generationenvertrag einen plötzlichen und rasanten Anstieg der Bevölkerungszahl  gar nicht zulassen. Damit die Integration von Millionen Einwanderern dennoch gelingt, darf die bestehende Bevölkerung nicht weiter wachsen. Dieser Umstand ist zwischen den Experten unstreitig. Diskutiert wird aber, wie man ein weiteres Ansteigen der Bevölkerungszahlen begrenzen kann.

Ein-Kind-Politik oder Kopplung der Geburtenrate

Nach Expertenmeinungen drängen sich derzeit 2 Modelle zur Stabilisierung der Population auf. Zum einen wird diskutiert, dass man in Deutschland die in China erfolgreich getestete Beschränkung der Kinderzahl auf 1 Kind pro Familie einführt. Gebärfähige Frauen, die bereits ein oder mehrere Kinder zur Welt gebracht haben, wären dann verpflichtet dauerhafte Verhütungsmaßnahmen einzuleiten oder könnten sich kostenlos sterilisieren lassen. Positiver Nebeneffekt der Ein-Kind-Politik wäre auch die nachhaltige Regulierung von Wohnraum. So könnte von Gesetzes wegen die Nutzung von mehr als 3 Zimmern pro Familie untersagt und bestehende größere Wohneinheiten geteilt oder als Wohngemeinschaften genutzt werden.

Ein anderer Ansatz sieht vor, dass man die Anzahl der neuen Geburten von der Höhe der Einwanderungszahlen abhängig macht. So hat das Justizministerium bereits Gutachten in Auftrag gegeben, auch späte Schwangerschaftsabbrüche, beispielsweise bis zum 8. Monat nach der Empfängnis, zu erlauben und Abtreibungen unter Einsatz von Zwangsmitteln gegen den Willen der Eltern durchführen zu lassen. Um Ungerechtigkeiten oder willkürliche Entscheidungen zu vermeiden, könnten sog. „Schwangerschaftslotterien“ eingeführt werden. Dazu müssten sich Familien mit Kinderwunsch bei dem für sie zuständigen Bürgeramt registrieren lassen, dass dann per Losentscheid die freien Kinderplätze zuteilt.

Härtefallregelungen sollen vereinfachte Adoptionen ermöglichen

Beide Modelle sollen ausdrückliche Regelungen für Härtefälle vorsehen. Stirb zum Beispiel in einer Familie ein Einzelkind unter 3 Jahren oder hat einen gerichtlich festgestellten Grad der Behinderung von 100, könnten vereinfachte Adoptionsregelungen greifen. Viele Zuwanderer geben bei ihrer Registrierung nämlich an, unter 18 Jahre alt und elternlos zu sein. Da diese dringend eine fürsorgliche und liebevolle Familie benötigen, könnte im Schnellverfahren und auf Antrag eine rasche Freigabe zur Adoption erfolgen.


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