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Derzeit wird in Deutschland zwar noch
heftig über die ethisch-moralischen Auswirkungen der Schwangerschaft der
65-jährigen Rentnerin Annegret R. diskutiert, nunmehr schlagen jedoch Finanzexperten
Alarm und befürchten, dass der einsetzende Anstieg von Schwangerschaften von
Rentnern zu einer Aushöhlung der Altersversorgung führt.
Keine Altersvorsorge lukrativer als späte Kinder
Verwunderlich ist die Entwicklung zum Rentner-Baby allerdings nicht. Bezieht eine 65-jährige beispielsweise eine
Altersrente in Höhe von 1.500,00 € monatlich und gebärt sie mit Renteneintrittsalter
Vierlinge, erhöht sich das Einkommen um das monatliche Kindergeld von 215,00 €
pro Kind (gerechnet ab dem vierten Kind) um insgesamt 860,00 € netto im Monat auf den Gesamtbetrag von 2.360,00 €. Im Ergebnis stehen der Mutter dann pro Jahr über 10.000,00 € mehr zur Verfügung. Bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Vierlinge macht das zusätzliche Einnahmen
in Höhe von mindestens 185.760,00 €, vorausgesetzt die Eltern erreichen dieses Alter. Experten rechnen daher für die
Zukunft mit einem erheblichen Anstieg von Schwangerschaften von Rentnerinnen.
Anbieter locken Kunden - kreditfinanzierte Befruchtung ohne finanzielles Risiko
Interessant ist dieses Modell
insbesondere aufgrund der geringen Anschaffungskosten. Im Ausland ist eine
künstliche Befruchtung, bei der es regelmäßig zu Mehrlingsgeburten kommt, bereits
für einige Tausend Euro zu haben. Entsprechende Onlinevermarktungsplattformen
haben sich im Internet bereits positioniert. Anbieter wie „Granny-Moms“ oder „FrozenKidz“
werben eifrig um betagte Kunden und locken mit "renommierten Samenspendern" oder „All-inclusive
Schwangerschaften“ nebst „Entbindung und Säuglingsbetreuung in angesehenen Kur-
und Wellnesshotels“. Selbst die kreditfinanzierte Befruchtung ist möglich, da
an der Bonität der Kunden wegen der zu erwartenden zusätzlichen Einkünfte keine
Bedenken bestehen und Kredite derzeit wegen des geringen Basiszinssatzes
ohnehin für wenig Geld zu haben sind.
Generationsvertrag auf dem Prüfstand
Finanzexperten zeigen sich jedoch
besorgt. So ist der derzeit noch bestehende, aber ungeschriebene, Generationsvertrag
so ausgelegt, dass 3 bestehende Altersgruppen (Kindheit und Jugend, Arbeitsalter,
Rentner) füreinander einstehen. Das Modell des Ausgleichs von beitragszahlenden
und rentenbeziehenden Generationen gerät jedoch ins Wanken, wenn die Generation
der Arbeitenden nicht mehr nur die Rente der Eltern erwirtschaften, sondern die
Erwerbstätigen zusätzlich noch die Kinder der Rentner finanzieren müssen. Die Möglichkeit, dass Kinder gleichzeitig mit ihren Eltern versorgt werden müssen, ist im ursprünglichen generationsübergreifendem Vertrag schlichtweg nicht berücksichtigt worden.
Kollaps des Rentensystems befürchtet
Zur Vermeidung des vollständigen
Zusammenbruchs der staatlichen Altersvorsorge in Deutschland empfehlen die
Experten daher mehr Aufklärungsarbeit bei Rentnern, beispielsweise durch gesetzlich geregelten Sexualkundeunterricht an Volkshochschulen oder ein grundsätzliches Verbot von Schwangerschaften von Frauen über 60 Jahren. Ob ein
derartiges Verbot mit dem Grundgesetz zu vereinbaren wäre oder gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen würde, müsste dann durch das Bundesverfassungsgericht
schnellstmöglich entschieden werden.